11. März 2016

Kunden­be­fra­gung – Wechsel in der Blick­rich­tung

Unter­nehmer können ihre Auftrag­geber per Post, Telefon oder Internet schnell und einfach um eine Bewer­tung bitten. Wer dieses Instru­ment zur Quali­täts­kon­trolle oder als Entschei­dungs­hilfe nutzt, muss aber unbe­dingt die recht­li­chen Aspekte beachten.

Text: Pia Weber

Kosten/Nutzen: Was darf die Aktion kosten und was sollte sie im Ideal­fall bringen? Nicht immer lohnt sich der Aufwand für die anvi­sierten Ziele.

Umset­zung: Wer über­nimmt die Befra­gung? Für komplexe Themen sollte mit Dienst­leis­tern gespro­chen werden, leichte Vorhaben können auch eigene Mitar­beiter oder Aushilfen bewäl­tigen.

Anreiz: Wie lässt sich die Rück­lauf­quote stei­gern? Gene­rell moti­vieren Gewinn­spiele und/oder Spen­den­ak­tionen zur Teil­nahme, sie müssen aber zum Betrieb und zu den Kunden passen.

Aufwand: Kann der Kunde sein Feed­back relativ schnell und einfach geben? Die Fragen sollten gut verständ­lich formu­liert und in höchs­tens 30 Minuten zu beant­worten sein.

Bei Fragen spre­chen Sie uns gerne an.

Quelle: TRIALOG, Das Unter­neh­mer­ma­gazin Ihrer Berater und der DATEV, Heraus­geber: DATEV eG, Nürn­berg, Ausgabe 01/2016